Dipl.-Kfm. Jochen Oehlschläger Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Kfm. Jochen OehlschlägerSteuerberaterFachberater für Internationales Steuerrecht

Steuerberatung für Rentner

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, prüfen wir unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen. 

 

Wir nehmen uns viel Zeit, um all Ihre Fragen in Ruhe zu besprechen und verständlich und nachvollziehbar zu beantworten. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten für Ihre Steuerersparnis.

 

 

Unser Leistungsangebot:

 

  • Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, Beispiel:
  • Sie wohnen in den Niederlanden und beziehen eine Rente von der deutschen Rentenversicherung. Wo ist die Rente steuerpflichtig? 
  • Prüfung der Wegzugsbesteuerung
  • Prüfung der Steuerpflicht ausländischer Renten von Inländern
  • Wie wird die Rürup-Rente versteuert?
  • Anwendung der Öffnungsklausel um eine Zweifachbesteuerung von Renten zu verhindern.
  • Wie wird der Altersentlastungsbetrag ermittelt?
  • Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Rentner: Ist die Steuererklärung Recht oder Pflicht?
  • Hinzuverdienstgrenzen für jüngere Rentner
  • Unterbringung im Seniorenheim: Kosten steuerlich geltend machen
  • Krankheitskosten steuerlich geltend machen

 

 

Jochen Oehlschläger

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
FB für Internationales Steuerrecht

 

Mosbacher Straße 20
65187 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 204 6694

Telefax: +49 (611) 204 6695

stb@jochen-oehlschlaeger.de

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