Dipl.-Kfm. Jochen Oehlschläger Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Kfm. Jochen OehlschlägerSteuerberaterFachberater für Internationales Steuerrecht

Immobilienberatung

Wir beraten Sie umsatzsteuerlich und einkommensteuerlich beim Erwerb, der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien. 

 

So fällt beispielsweise die Veräußerung einer Immobilie umsatzsteuerrechtlich in eine von vier möglichen Kategorien:

 

  1. Nicht umsatzsteuerbar, da der Immobilienerwerb eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG darstellt.
  2. Umsatzsteuerbar und umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 9 a) UStG
  3. Umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig durch Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 Abs. 1 UStG
  4. Umsatzsteuerbar und teilweise umsatzsteuerfrei und teilweise umsatzsteuerpflichtig durch Teiloption zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 Abs. 1 UStG

 

Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen wird der Berichtigungszeitraum des § 15a UStG nicht unterbrochen, sondern geht zwingend auf den Erwerber über. Veräußerer und Erwerber müssen daher prüfen, ob sie durch diese zwingende Rechtsfolge Vorsteuernachteile bzw. -vorteile realisieren, die ggf. mit in den Kaufpreis einzupreisen sind.

 

 

 

Jochen Oehlschläger

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
FB für Internationales Steuerrecht

 

Mosbacher Straße 20
65187 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 204 6694

Telefax: +49 (611) 204 6695

stb@jochen-oehlschlaeger.de

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