Dipl.-Kfm. Jochen Oehlschläger Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Kfm. Jochen OehlschlägerSteuerberaterFachberater für Internationales Steuerrecht

Umsatzsteuerrecht für die Reisebranche

Umsatzsteuerliche Beratung für Reiseveranstalter und Reisebüros

Das Umsatzsteuerrecht der Reisebranche stellt besondere Anforderungen an Unternehmen und ihre steuerliche Beratung. Reiseleistungen, Vermittlungsleistungen, Reisevorleistungen und grenzüberschreitende Sachverhalte führen in der Praxis häufig zu komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen.

 

Ich unterstütze Unternehmen der Reisebranche bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung konkreter Geschäftsmodelle und Geschäftsvorgänge und entwickle Lösungen, die nicht nur steuerlich zutreffend, sondern auch in der Praxis umsetzbar sind.

 

Mein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Umsatzsteuerrecht der Reisebranche.
 

 

Meine Beratungsschwerpunkte

 

Margenbesteuerung nach § 25 UStG

 

Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Ich unterstütze insbesondere bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang die Margenbesteuerung anzuwenden ist und wie sie in der Praxis umzusetzen ist.

 

Reiseveranstalter und Reisevermittler

 

Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt wesentlich davon ab, ob ein Unternehmen Reiseleistungen selbst erbringt oder lediglich als Vermittler tätig wird.

 

Ich unterstütze bei der Abgrenzung zwischen Veranstalter- und Vermittlungsleistungen sowie bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung entsprechender Vertrags- und Geschäftsmodelle.

 

Reisebüros und Vermittlungsleistungen

 

Für Reisebüros stellt sich insbesondere die Frage, welche umsatzsteuerlichen Folgen sich aus der jeweiligen Vermittlungstätigkeit ergeben.

 

Dabei können unter anderem die konkrete Ausgestaltung der Vermittlung, die vertraglichen Beziehungen und die Abrechnung gegenüber Kunden und Leistungsträgern entscheidend sein.

 

Reisevorleistungen und Eigenleistungen

 

Die richtige umsatzsteuerliche Einordnung von Reisevorleistungen und eigenen Leistungen ist ein zentraler Bestandteil der Besteuerung von Reiseleistungen.

 

Ich unterstütze bei der Beurteilung der einzelnen Leistungsbestandteile und ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung.

 

Geschäftsreisen, Incentivereisen und Events

 

Auch Geschäftsreisen, Incentivereisen, Tagungen, Veranstaltungen und MICE-Leistungen können besondere umsatzsteuerliche Fragen aufwerfen.

 

Ich prüfe die einzelnen Leistungsbestandteile und die umsatzsteuerliche Behandlung des jeweiligen Geschäftsmodells.

 

Grenzüberschreitende Reiseleistungen

 

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in Drittstaaten sind zusätzlich Fragen des Leistungsortes, der Steuerpflicht im Ausland und der jeweiligen nationalen Regelungen zu berücksichtigen.

 

Ich unterstütze bei der umsatzsteuerlichen Einordnung grenzüberschreitender Reiseleistungen und der damit verbundenen steuerlichen Pflichten.

 

Vorsteuerabzug

 

Auch der Vorsteuerabzug kann bei Reiseleistungen besondere Fragen aufwerfen. Entscheidend sind insbesondere die Art der bezogenen Leistungen und deren Verwendung für die eigenen Ausgangsleistungen.

 

Ich unterstütze bei der Beurteilung des Vorsteuerabzugs und bei der Entwicklung praktikabler Lösungen für die laufende Buchführung.

 

Jochen Oehlschläger

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
FB für Internationales Steuerrecht

 

Mosbacher Straße 20
65187 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 204 6694

Telefax: +49 (611) 204 6695

stb@jochen-oehlschlaeger.de

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