Entwurf eines JStG 2019: Einzelmarge, B2B-Margenbesteuerung und Swimming-Meals
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8.5.2019 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Art. 7 beinhaltet die Einführung der B2B-Margenbesteuerung sowie die Abschaffung der Gesamt- und Gruppenmargen. B2B TOMS soll ohne Übergangsfrist, d.h. am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten, vorausichtlich also unterjährig noch in 2019 (!) eingeführt werden. Die Anwendung der Einzelmarge soll ab dem 1.1.2022 in Kraft treten. Zudem soll die Steuerbefreiung für „Swimming Meals“ (§ 4 Nr. 6e UStG) aufgehoben werden.
Gewerbesteuer sparen
Der BFH wird sich am 25.7.2019 mit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsproblematik beschäftigen und die folgenden Fragen klären:
Az. III R 22/16. Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 9 K 1472/13 G
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