Um den Titel "Fachberater für Internationales Steurerecht " führen zu dürfen, ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf diesem Gebiet sowie eine umfangreiche theoretische Ausbildung erforderlich. An die Ausbildung bei einem zertifizierten Anbieter schließt sich laut Fachberaterordnung ein mündliches Fachkundegespräch vor einem Ausschuss der Steuerberaterkammer an.
Als Fachberater für Internationales Steuerrecht können wir qualifizierte Auskünfte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geben. Wir beraten Steuerinländer bei Auslandssachverhalten und Steuerausländer bei Inlandssachverhalten. Unser Leistungsangebot besteht dabei darin, die Auswirkungen eines Auslands- bzw. Inlandsengagement auf die inländische Besteuerung aufzuzeigen und steuermindernd mitzugestalten.
A. Internationales Steuerrecht
1. Außensteuerrecht (Nationales)
2. Recht der Doppelbesteuerung
3. Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
4. Grundzüge der systematischen Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen
5. Grundsätze internationaler Einkünftezuordnung, soweit nicht in einem anderen Punkt erfasst
6. Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
7. Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insbesondere Strukturierung von Auslandsinvestitionen
8. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
9. Steuerplanungstechniken
10. Internationales Erbschaftsteuerrecht und ggf. Vermögensteuerrecht
11. Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten
12. Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
B. Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts
1. Grundzüge des EGV, insbes. die Grundfreiheiten, soweit sie für das Europäische und internationale Steuerrecht relevant sind
2. EU-Steuerrecht, insbesondere die EU-Richtlinien
Außerdem besteht nach § 9 FBO eine jährliche Fortbildungspflicht.