Zum 1.1.2014 ist die gesetzliche Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten.
Kernpunkt der Reform ist die inhaltliche Neuabgrenzung der "regelmäßigen Arbeitsstätte".
Darüber hinaus ergeben sich Änderungen bei den Verpflegungspauschalen. Grundlegend neu ist die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die die Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich erhalten.
Falls Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.