Dipl.-Kfm. Jochen Oehlschläger Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
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Reisekostenreform 2014

Zum 1.1.2014 ist die gesetzliche Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten.

 

Kernpunkt der Reform ist die inhaltliche Neuabgrenzung der "regelmäßigen Arbeitsstätte".

Darüber hinaus ergeben sich Änderungen bei den Verpflegungspauschalen. Grundlegend neu ist die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die die Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich erhalten.

 

Falls Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Jochen Oehlschläger

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
FB für Internationales Steuerrecht

 

Mosbacher Straße 20
65187 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 204 6694

Telefax: +49 (611) 204 6695

stb@jochen-oehlschlaeger.de

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