Steuertipp: Beiträge zur Insolvenzabsicherung als Reisevorleistungen
Bei den Versicherungsbeiträgen zur Absicherung des Insolvenzrisikos in Zusammenhang mit einer Reise handelt es sich um Reisevorleistungen. Beiträge zur Insolvenzabsicherung können also margenmindernd berücksichtigt werden.
12.11.2022