Dipl.-Kfm. Jochen Oehlschläger Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Kfm. Jochen OehlschlägerSteuerberaterFachberater für Internationales Steuerrecht

Veranstaltung für Mandanten

Umsatzsteuer in der Reisebranche
Änderungen ab 1.1.2022

 

Referent: Jochen Oehlschläger

Ort: Mosbacher Straße 20, 65187 Wiesbaden

Termin: 30.6.2022

 

Ab dem 1.1.2022 müssen Reiseveranstalter neue gesetzliche Regelungen bezüglich der Margenbesteuerung beachten. Wir möchten Ihnen diese Änderungen erläutern, damit Sie sicher in das neue Jahr 2022 gehen können.

 

  • B2B-Margenbesteuerung
  • Einzelmargenbildung
  • Reiseveranstalter aus dem Drittland

 

 

Seminarinhalt

 

Einführung in die Margenbesteuerung

  1. Voraussetzungen
  2. Folgen
  3. Begriff der Reise
  4. Reisevorleistungen
  5. Eigenleistungen
  6. gemischte Leistungen
  7. Vermittlung von Reiseleistungen
  8. Steuerfreiheit von Reiseleistungen

 

B2B-Margenbesteuerung

  1. Einstufige Margenbesteuerung
  2. Mehrstufige Margenbesteuerung
  3. Rechnungsstellung

 

Einzelmargenbildung und Vereinfachungen

  1. Was ist eine Einzelmarge?
  2. Regelungen im UStAE

 

Vorsteuerabzug

  1. Vorsteuerabzugsverbot
  2. Vorsteuerabzug bei nicht ausgenutzten Kapazitäten

 

Reiseveranstalter mit Sitz im Drittland

  1. § 25 UStG ist nicht anwendbar

 

Verkauf von Eintrittskarten

 

 

 

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Jochen Oehlschläger

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
FB für Internationales Steuerrecht

 

Mosbacher Straße 20
65187 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 204 6694

Telefax: +49 (611) 204 6695

stb@jochen-oehlschlaeger.de

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