Dipl.-Kfm. Jochen Oehlschläger Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Kfm. Jochen OehlschlägerSteuerberaterFachberater für Internationales Steuerrecht

Beratungsangebot für Mandanten vom 1.10.-20.10.2016

zum Thema "Künstlersozialabgabe"

 

 

Aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes werden zur Künstlersozialkasse abgabepflichtige Unternehmen verstärkt durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft.

 

Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Schließlich haben sie rein gar nichts mit Künstlern zu tun – meinen sie zumindest. Dabei kann schon der Auftrag an eine Werbeagentur oder einen Webdesigner eine Künstlersozialabgabe bewirken. Spätestens die Betriebsprüfung fördert hier Fehler zutage.

 

Ab 2015 gilt das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz. Dieses erhöht deutlich die Gefahr, dass Unternehmen nachträglich Künstlersozial­abgaben zahlen müssen – eventuell sogar Säumniszuschläge, Geldbußen und künftige Vorauszahlungen. So müssen Sie bis Ende März 2016 ohne Aufforderung eine Jahresmeldung abgeben, falls Sie abgabepflichtig sind.

 

Die aktuelle Rechtslage wollen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch umfassend darstellen.

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 

 

 

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Jochen Oehlschläger

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
FB für Internationales Steuerrecht

 

Mosbacher Straße 20
65187 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 204 6694

Telefax: +49 (611) 204 6695

stb@jochen-oehlschlaeger.de

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