zum Thema "Künstlersozialabgabe"
Aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes werden zur Künstlersozialkasse abgabepflichtige Unternehmen verstärkt durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft.
Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Schließlich haben sie rein gar nichts mit Künstlern zu tun – meinen sie zumindest. Dabei kann schon der Auftrag an eine Werbeagentur oder einen Webdesigner eine Künstlersozialabgabe bewirken. Spätestens die Betriebsprüfung fördert hier Fehler zutage.
Ab 2015 gilt das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz. Dieses erhöht deutlich die Gefahr, dass Unternehmen nachträglich Künstlersozialabgaben zahlen müssen – eventuell sogar Säumniszuschläge, Geldbußen und künftige Vorauszahlungen. So müssen Sie bis Ende März 2016 ohne Aufforderung eine Jahresmeldung abgeben, falls Sie abgabepflichtig sind.
Die aktuelle Rechtslage wollen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch umfassend darstellen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.