Thema: Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer
Referent: Jochen Oehlschäger
Ort: Mosbacher Straße 20, 65187 Wiesbaden
Termin: Nach Vereinbarung
In der Corona-Krise nutzen viele Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz im häuslichen Bereich. Inwieweit die dadurch entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, ist davon abhängig ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder nicht und wo sich der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet.
Diese Regelungen möchten wir Ihnen in einer einstündigen Einzelberatung vorstellen.
12.11.2022