Grundsteuerreform 2022
Grundstückseigentümer werden aufgrund der Grundsteuerreform im Jahr 2022 zur Abgabe einer sog. Feststellungserklärung aufgefordert werden. Die Erklärung muss zwischen dem 1.7.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch per ELSTER eingereicht werden.
Handlungsbedarf besteht aber bereits jetzt.
Grundsteuerreform: Worum geht es?
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bereits 2018 aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Hintergrund ist die als verfassungswidrig eingestufte Einheitsbewertung, die auf Werten aus den 60er Jahren (bzw. in den neuen Bundesländern aus den 30er Jahren) beruht. Somit kann es aktuell zu einer unterschiedlichen Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken kommen.
Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber u.a. diese Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückswert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 durch Allgemeinverfügung aufgefordert, eine Erklärung
zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf elektronischem Weg abzugeben.
Gerne erstellen wir für Ihr(e) Grundstück(e) die notwendigen Erklärungen und übernehme für Sie die elektronische Übertragung an das Finanzamt unter Beachtung der Frist.
Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Darüber hinaus können je nach Bundesland unterschiedliche Bewertungsmethoden gelten. Welches Modell für die Bewertung Ihres Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück belegen ist.
Welche Angaben und Unterlagen benötige ich von Ihnen?
Da für die Deklaration einige Daten erforderlich sind, möchte wirs Sie bitten, schon möglichst früh die nötigen Angaben vorzubereiten. Diese müssen herausgesucht und bei Bedarf angefordert werden – das kostet Zeit.
Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes insbesondere diese Angaben benötigt:
Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel
Sollten diese erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht (mehr) auffindbar sein, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.