Webinar für Mandanten
Mit dem im März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengetz wurde der zeitliche Anwendungsbereich der Sonderabschreibung verlängert und wurden die maßgeblichen Kostenbezugsgrößen (Baukostenobergrenze und maximale Bemessungsgrundlage) aufgrund der veränderten Realitäten im Bausektor angehoben.
Sonderabschreibungen können nunmehr auch für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden, in Anspruch genommen werden, wenn sie in einem Gebäude liegen, das die Kriterien eines "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt und dies durch Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" nachgewiesen wird.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen in diesen Fällen 5.200 EUR je m² Wohnfläche nicht übersteigen. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen beträgt maximal 4.000 EUR je m² Wohnfläche.
Den Anwenungsbereich des § 7b EStG, aber auch den § 7 Abs. 5a EStG möchten wir Ihnen in einem einstündigen Webinar darstellen.
Referent: Jochen Oehlschläger
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