Die gewerbliche Vermittlung von Finanzanlagen ist durch den § 34 f GewO reglementiert. Danach müssen sich Finanzanlagenvermittler einer jährlichen Prüfung unterziehen.
Wer der Prüfung nicht nachkommt und keinen Prüfungsbericht einreicht, gefährdet seine Zulassung als Vermittler für Finanzanlagen.
Rufen Sie uns an. Wir erstellen für Sie den Prüfbericht nach § 24 FinVermV.