Im Bewertungsgesetz sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst werden.
Dabei soll sichergestellt werden, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden können.
Das gilt für Bewertungsstichtage ab dem 31.12.2022.
D.h. es droht eine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien. Evtl. sollte die vorweggenommene Erfolge vorgezogen werden.