Welche Anforderungen muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins erfüllen? Ist eine Tätigkeit noch als Zweckbetrieb oder schon als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu beurteilen? In welchem
Umfang kann eine steuerunschädliche Rücklage gebildet werden? Was ist bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen zu beachten?
Diese und andere Fragen zur steuerlichen Behandlung gemeinnütziger Körperschaften können wir zuverlässig beantwortet.
Wir bieten Ihnen neben der Bearbeitung der Finanz- und Lohnbuchhaltung die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen an.
Jahresabschluss und Steuererklärung
Unabhängig davon, ob wir oder Sie Ihre Finanzbuchführung erstellen, bieten wir Ihnen:
- die Erstellung von Jahresabschlüssen
- die Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen (EÜR)
- alle zugehörigen Steuererklärungen wie z. B.
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
- Einkommensteuererklärung
Des Weiteren:
- Erstellungsbericht
- Mittelverwendungsrechnung
Finanzbuchhaltung
Sie entscheiden, ob wir die Finanzbuchhaltung komplett für Sie erstellen oder Sie die Finanzbuchhaltung in Teilen oder ganz selbst erstellen und ob wir Ihre Finanzbuchhaltung lediglich überwachen und
ggf. ergänzen. Somit ergeben sich die folgenden grundsätzlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten:
- Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung komplett.
- Sie kontieren die Belege und wir übernehmen den Rest.
- Sie erstellen Ihre Finanzbuchhaltung komplett mit vollständiger Prüfung durch uns.
- Sie erstellen Ihre Finanzbuchhaltung komplett mit Plausibilitätsprüfung durch uns.
Zur Ausgestaltung Ihrer Finanzbuchhaltung (inkl. aller Auswertungen) bieten wir Ihnen:
- Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
- Erstellung und Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Budgetierung
- Anlagenbuchführung
- Erstellen von Kassenabrechnungen
- Erstellen von Verwendungsnachweisen
- Offene-Posten-Verwaltung bis hin zur Vorbereitung des Mahnwesens
- Vorbereitung von Bankeinzügen Ihrer Forderungen (Eigenanteile, Mitglieds- und Elternbeiträge)
- Vorbereitung des Zahlungsverkehrs Ihrer Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Lieferanten
Lohnbuchhaltung
Wir erstellen Ihre monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive aller damit in Verbindung anfallenden Arbeiten:
- Erstellung der Mitarbeiterabrechnungen
- Berechnung und Erfassung von Sonderzahlungen
- Probeabrechnungen
- Anlage der Personalstammdaten und Führung der Lohnkonten
- Erstellung der Lohnsteuer- und Krankenkassenanmeldungen
- Schriftwechsel mit Finanzamt und Krankenkassen
- An- und Abmeldung der Mitarbeiter bei den Krankenkassen
- Beitragsnachweise für die Berufsgenossenschaft
- Nachweise für die Schwerbehindertenabgabe
- Sie erhalten von uns alle für Sie relevanten Auswertungen sowie zwei Exemplare der Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldung und die Beitragsnachweise für die Krankenkassen für ihre Unterlagen
zur Ablage
- Für den Zahlungsverkehr erhalten Sie Zahlungsdateien mit Begleitpapieren für Ihre Bank oder Überweisungsträger
Des Weiteren:
- Personalkostenkalkulation
- Anträge auf Lohnkostenerstattungen aus Umlageverfahren (U1 und U2)
Beratung
Telefonisch sind wir stets für Sie zu erreichen - die telefonische Klärung von Fragen und unsere Fahrtzeiten werden nicht in Rechnung gestellt! Neben der laufenden betriebswirtschaftlichen und
steuerlichen Beratung bieten wir Ihnen:
Des Weiteren:
- Gründungsberatung für gemeinnützige Körperschaften
- Umwandlung von gemeinnützigen Körperschaften
- Betreuung bei Bankverhandlungen und Kreditgewährung
- Finanzierungs-, Planungs- und Liquiditätsberechnung
- Aufbau Ihrer Finanzbuchhaltung inklusive Einweisung Ihrer Mitarbeiter
Service
Unabhängig von den oben genannten Angeboten bieten wir Ihnen als unseren Mandanten:
- Ein jährliches Mandantenrundschreiben mit den wichtigsten Neuerungen
- bei einschneidenden Rechtsneuerungen sofortige Informierung
- laufend aktuelle Informationen auf unserer Homepage
- monatliche Newsletter
- ferner laden wir Sie herzlich zu unseren Mandantenveranstaltungen ein.
Des Weiteren:
- Steuerberatungsvollmacht - wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung sowie die Überprüfung derer Festsetzungen
- bequemes Lastschriftverfahren über unsere Honorarabrechnungen