Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im
Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, prüfen wir unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen.
Wir nehmen uns viel Zeit, um all Ihre Fragen in Ruhe zu besprechen und verständlich und nachvollziehbar zu beantworten. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten für
Ihre Steuerersparnis.
Unser Leistungsangebot:
- Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, Beispiel:
- Sie wohnen in den Niederlanden und beziehen eine Rente von der deutschen Rentenversicherung. Wo ist die Rente steuerpflichtig?
- Prüfung der Wegzugsbesteuerung
- Prüfung der Steuerpflicht ausländischer Renten von Inländern
- Wie wird die Rürup-Rente versteuert?
- Anwendung der Öffnungsklausel um eine Zweifachbesteuerung von Renten zu verhindern.
- Wie wird der Altersentlastungsbetrag ermittelt?
- Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
- Rentner: Ist die Steuererklärung Recht oder Pflicht?
- Hinzuverdienstgrenzen für jüngere Rentner
- Unterbringung im Seniorenheim: Kosten steuerlich geltend machen
- Krankheitskosten steuerlich geltend machen