Wir von der Steuerkanzlei Oehlschläger in Wiesbaden sind Ihre Spezialisten für die steuerliche Beratung von Unternehmen der Reisebranche:
Aufgrund unserer Spezialisierung sind eine hohe Qualität und stets aktuelle und spezielle Branchenkenntnisse sichergestellt.
Im Rahmen der Besteuerung von Reiseleistungen sind neben den allgemeinen Vorschriften umfangreiche steuerliche Sonderregelungen zu beachten.
Für die Beurteilung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen existiert ein Sonderrecht, bei dem die Anwendung des EG-Rechts und der EuGH-Rechtsprechung ebenso von Bedeutung ist, wie die Rechtsauslegung im nationalen Umsatzsteuerrecht.
Wir können qualifizierte Auskünfte insbesondere im Umsatzsteuerrecht erteilen. Durch die Erfahrungen aus der Reisekostenabrechnung, sowie aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind wir ebenfalls mit allen in diesem Zusammenhang auftretenden steuerlichen Fragen vertraut.
Auf Basis touristikbezogener Buchhaltung, z.B. auf Grundlage des DRV-Kontenplanes, leiten wir den für Sie notwendigen Jahresabschluss inklusive aller Jahresabschlussarbeiten ab.
Da wir mit allen gängigen Buchhaltungssystemen vertraut sind, ist die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des betrieblichen Zahlenwerkes in allen Bereichen des Jahresabschlusses selbstverständlich.
Wir erstellen regelmäßg Steuerplanungen, damit Sie wissen welche Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen.
Als Fachberater für Internationales Steuerrecht können wir qualifizierte Auskünfte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geben. Wir beraten Steuerinländer bei Auslandssachverhalten und Steuerausländer bei Inlandssachverhalten. Unser Leistungsangebot besteht dabei darin, die Auswirkungen eines Auslands- bzw. Inlandsengagement auf die inländische Besteuerung aufzuzeigen und steuermindernd mitzugestalten.