Wenn die Ehegatten im Zeitpunkt der Schenkung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, können sie durch die Vereinbarung der Güterstandschaukel rückwirkend ein Erlöschen der Schenungsteuer bewirken.
Dies ist aber auch vor allem für Ehepaare, bei denen nur einer das Vermögen hat oder beide bereits alt sind, eine interessante Möglichkeit, Erbschaftsteuer zu sparen.