Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und beitragsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro gewähren.
Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Das Gesetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
Die Prämie kann jeder Beschäftigte erhalten. Der Gesetzentwurf sieht keine Begrenzung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vor. Damit kann die Inflationsausgleichsprämie auch an Minijobber, an Teilzeitbeschäftigte und auch an Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gezahlt werden.
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