Steuertipp: Beiträge zur Insolvenzabsicherung als Reisevorleistungen
Bei den Versicherungsbeiträgen zur Absicherung des Insolvenzrisikos in Zusammenhang mit einer Reise handelt es sich um Reisevorleistungen. Beiträge zur Insolvenzabsicherung können also margenmindernd berücksichtigt werden.