Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Grundstücke für die Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig bewertet werden. Daraufhin hat der
Gesetzgeber ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet.
Für ca. 37 Mio. Grundstücke sind in der Zeit vom 1.7.2022 bis 31.10.2022 nun erstmals Feststellungserklärungen beim Finanzamt einzureichen.
Abhängig von der Lage des Grundstücks können unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen sein. Denn während die meisten Bundesländer dem Bundesmodell folgen,
gelten in manchen Bundesländern eigenständige Regelungen (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen).
Gerne erstellen wir für Sie die erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes.
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