Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekunden, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November in Kraft getreten. Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch.
Für Bezieher von Erdgas heißt das zunächst, dass im Dezember die Pflicht entfällt, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.
29.11.2022